Trauung

Trauungen und Gottesdienste zur Eheschließung werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde angemeldet, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie im Bereich einer unserer Kirchgemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Kirchgemeinde. Es wird ein Anmeldeformular zur Trauung/zum Gottesdienst zur Eheschließung (Aufgebotsprotokoll) ausgefüllt. Dazu werden benötigt:

  • Personenangaben zum Brautpaar
  • Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen des Brautpaares: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
  • Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
  • Unterschrift der Braut und des Bräutigams

Gleichzeitig wenden Sie sich bitte an den Pfarrer bzw. die Pfarrerin der Kirchgemeinde, in welcher die Trauung oder der Gottesdienst zur Eheschließung stattfinden soll, um den Termin für diese Amtshandlung abzustimmen.

Auch wenn die Trauung bzw. der Gottesdienst zur Eheschließung nicht in einer unserer Kirchgemeinden stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Kirchgemeinde weitergeleitet (Dimissoriale).

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